Minibagger mit Fahrer
Wir vermieten unseren Kubota KX018-4 (1,8to) ausschließlich mit Fahrer auf Stundenbasis bzw. im Rahmen von Pauschalangeboten für ihr bevorstehendes Projekt.
In unseren Angeboten sind alle anfallenden Kosten für den Betrieb und den Transport des Baggers enthalten!
Im Detail sind das...
- die Mietkosten für den Minibagger,
- die Lohnkosten für den Baggerfahrer,
- die Kraftstoffkosten (Diesel),
- die Wartungs-, Pflege und Reinigungskosten
- die Maschinenversicherung
- die Transportkosten
Für ihr Projekt stehen verschiedene Tieflöffel in diversen Größen (30cm, 40cm, 50cm mit/ ohne Zähne), Volumenlöffel, eine hydraulische Grabenräumwanne (100cm), ein Sieblöffel, ein vollhydraulischer Universalgreifer/ Mehrzweckgreifer mit Rotator, ein Reißzahn CAT200 und eine Trittstufenversetzzange "TSZ Universal" des Herstellers Probst zur Verfügung.
Der Mnibagger Kubota KX018-4 hat die Abmessungen L x B x H von 3,71m x 1,30m (einfahrbar auf 0,99m) x 2,35m.
Der hydraulische Hammerbetrieb an unserem Eigengerät ist grundsätzlich ausgeschlossen - dieser kann aber gerne über Leihmaschinen realisiert werden!
Mögliche Einsatzgebiete des Minibaggers (nicht abschließend):
- Bau von Wärmepumpe - Fundamenten diverser Hersteller (LAMBDA, Buderus, Viessmann, Stiebel,... )
- Allg. Garten & Landschaftsbau
- Aushub von Pool- und Teichanlagen
- Kanalbau, Mauerbau
- Aushub von Zisternen & Löschwasserbehälter
- Freilegen von Gemäuern, Fundamenten
- kleine Abrissarbeiten
- Entfernung von Baumstümpfen / Pflanzen / Sträuchern / Hecken
- Verladen von Grünschnitt, Baumschnitt
- Setzen von Trittstufen, Betonblöcken, Natursteinen (technisch mit dem kleinen Bagger bis ca. 200-250kg möglich, schwerer über Mietmaschinen)
- Umschlag von Baustoffen - Erde, Humus, Kies, Sand, Schotter, KFT, Rindenmulch, Hackschnitzel,...
Hinweis:
Vor anstehenden Baggerarbeiten (jeglicher Art, nicht nur im reinen Tiefbau) ist es aus gesetzlichen Gründen zwingend erforderlich, dass beim örtlich zuständigen Energieversorger eine aktuelle Plan- bzw. Leitungsauskunft (z.B: Gas/Wasser/Fernwärme/Strom) eingeholt und durch uns vor Beginn der Arbeiten eingesehen wird!
siehe u.a. LG Mannheim – Az.: 9 O 341/19 – Urteil vom 20.11.2020